Subventionsgesuch Kindertagesstätte
Subventionen werden nicht rückwirkend ausbezahlt. Das Gesuch muss im Vormonat eingereicht werden, damit ab dem nachfolgenden Monat Subventionsbeiträge ausgerichtet werden können. Der Anspruch endet, wenn die Voraussetzungen nicht mehr gegeben sind, der Tagesstättenplatz nicht mehr benötigt wird oder bei einem Wegzug aus der Gemeinde Marbach. Es werden nur tatsächlich in Anspruch genommene Betreuungstage subventioniert, an welchen beide Eltern aufgrund des Arbeitsverhältnisses die Betreuung nicht wahrnehmen können.
Der Gemeinderat behält sich vor, in begründeten Fällen eine abweichende Entscheidung zu fällen. Es besteht kein rechtlicher Anspruch auf einen Beitrag der Gemeinde.
Das Sozialamt Marbach prüft den Subventionsantrag und stellt den Eltern eine Subventionsberechnung zu. Diese Berechnung ist der Kindertagesstätte einzureichen, damit die Rechnungsstellung korrekt abgewickelt werden kann. Auf der monatlichen Rechnung der Tagesstätte, welche den Eltern zugeschickt wird, wird lediglich der Anteil der Eltern in Rechnung gestellt. Der subventionierte Anteil der Gemeinde Marbach wird zwar ausgewiesen, jedoch direkt der Gemeinde in Rechnung gestellt.
Aktionen
Zugehörige Objekte
| Name | Telefon | Kontakt |
|---|---|---|
| Sozialamt Marbach / SG | 071 775 81 90 | gianna.fiorelli@marbach.ch |
| Name Vorname | Funktion | Telefon | Kontakt |
|---|
| Name | Verantwortlich | Telefon |
|---|