Generelle Informationen
Urne Öffnungszeiten
jeweils am Abstimmungssonntag, von 10.30 - 11.30 Uhr
Urnenstandort
Gemeindehaus, Obergasse 4, 9437 Marbach
Voraussetzungen
Falls Sie den Stimmausweis verloren haben:
Fehlende Stimmausweise können jeweils während den Bürozeiten bis zum Freitag vor der Abstimmung auf der Gemeinderatskanzlei abgeholt oder bestellt werden.
Brieflich abstimmen
- Die briefliche Stimmabgabe ist ab Erhalt des Stimmaterials möglich.
- Legen Sie die ausgefüllten Stimm- oder Wahlzettel in das Stimmkuvert "Stimm-/Wahlzettel" und kleben dieses zu.
- Unterschreiben Sie den Stimmausweis im entsprechenden Feld und legen ihn zusammen mit dem Stimmkuvert in das Antwortkuvert, so dass im Fenster die Anschrift des Stimmregisterbüros erscheint.
- Sie können das Antwortkuvert per Post schicken, beim Gemeindehaus einwerfen oder während der Bürostunden auf der Gemeinde abgeben. Der Brief muss spätestens bis am Abstimmungssonntag um 11.30 Uhr beim Stimmbüro sein.
Die briefliche Stimmabgabe ist ungültig wenn:
- die Unterschrift auf dem Stimmausweis fehlt
- die Stimm-/Wahlzettel nicht in einem separaten Kuvert verschlossen sind