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Grundstückschätzung

Eine Neubeurteilung der Schätzung erfolgt in der Regel alle zehn Jahre, auf Antrag des Eigentümers oder nach einer wesentlichen Veränderung der wertbestimmenden Eigenschaften eines Objektes.

Das Begehren um Neubeurteilung ist beim zuständigen Grundbuchamt schriftlich einzureichen.

Zugehörige Objekte

Name Vorname FunktionTelefonKontakt
Name Verantwortlich Telefon

Bemerkung

Füllen Sie dieses Formular vollständig aus und reichen Sie es uns elektronisch ein.

Verfahren

Nach Eingang des Gesuchs wird Ihnen das Grundbuchamt zu gegebener Zeit den Schätzungstermin mitteilen.

Online-Formular

Bitte alle zwingenden Felder (*) ausfüllen.