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Betreibungsauskunft

Für Auskünfte aus dem Betreibungsregister ist ein Interessennachweis erforderlich, z.B.:

  1. Mietinteressentenformular
  2. Darlehensvertrag
  3. Schriftliche Bestellung
  4. Verträge
Zuständig ist das Betreibungsamt Rebstein-Marbach.

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