Grundstückschätzung
Eine Neubeurteilung der Schätzung erfolgt in der Regel alle zehn Jahre, auf Antrag des Eigentümers oder nach einer wesentlichen Veränderung der wertbestimmenden Eigenschaften eines Objektes.
Das Begehren um Neubeurteilung ist beim zuständigen Grundbuchamt schriftlich einzureichen.
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