Durch hervorragende Äste oder zu gross gewachsene Hecken und Sträucher kommt es häufig zu Sichtbeeinträchtigungen.
Die Grundeigentümer/innen werden deshalb gebeten, auf ihrem Grundstück alle überragenden und sichtbehindernden Äste und Sträucher auf die gesetzlichen Abstände im Strassen- bzw. Ein- und Ausfahrtsbereich einer öffentlichen Strasse zurückzuschneiden. Diese Massnahme dient der Verkehrssicherheit. Es ist aber auch ein Schutz vor rechtlichen Problemen: Grundeigentümer/innen können zur Verantwortung gezogen werden, wenn es wegen Sichtbehinderungen durch Pflanzen entlang der Parzellengrenze zu Schäden oder Unfällen kommt.
Merkblatt siehe Link:
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