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Wahlen vom 22.09.2024

9. August 2024

Wahlen vom 22. September 2024

Erneuerungswahlen der Gemeindebehörden für die Amtsdauer 2025-2028

- Wahl Gemeindepräsidium
- Wahl Schulpräsidium
- Wahl Mitglieder des Gemeinderates
- Wahl Mitglieder der Geschäftsprüfungskommission

Die Urne wird aufgestellt am Sonntag, 22. September 2024, von 10.30 – 11.30 Uhr im Rathaus Marbach

Stimmberechtigt sind Schweizerinnen und Schweizer, die das 18. Altersjahr zurückgelegt haben, in der Gemeinde wohnen und von der Stimmfähigkeit nicht ausgeschlossen sind.


Vorzeitige persönliche Stimmabgabe
Die Stimmberechtigten haben am Donnerstag und Freitag, 19. und 20. September 2024, während den ordentlichen Büroöffnungszeiten der Gemeindeverwaltung die Möglichkeit, die vorzeitige persönliche Stimme bei der/dem Stimmregisterführer/in abzugeben.


Briefliche Stimmabgabe
Die Stimmberechtigten können ihre Stimme ab Erhalt des Abstimmungsmaterials von jedem beliebigen Ort im In- oder Ausland aus brieflich abgeben. Diese muss spätestens am Sonntag, 22. September 2024, bis zur Schliessung der Urnen bei der Gemeinde eintreffen. Das Stimmmaterial erhalten die Stimmberechtigten durch die Post zugestellt. Fehlende Unterlagen können bis Freitag, 20. September 2024, bei der Gemeinden nachbezogen werden.


Allfälliger 2. Wahlgang
Der 2. Wahlgang wurde auf Sonntag, 24. November 2024, und im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen auf die Vortage festgesetzt. Falls ein 2. Wahlgang stattfindet, sind Wahlvorschläge für diesen Wahlgang bis spätestens 01. Oktober 2024, 12.00 Uhr, der Gemeindekanzlei einzureichen. Weitere Informationen und die notwendigen Formulare können ab 24. September 2024 bei der Gemeindekanzlei bezogen werden. Im Übrigen gelten die gleichen Bestimmungen wie für den 1. Wahlgang.

Gemeinde Marbach