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Einheitsgemeinde Marbach

24. November 2023

Einheitsgemeinde Marbach

Seit der Abstimmung über die Gemeindevereinigung im November 2018 haben der Gemeinde- und der Schulrat diverse Anregungen aus der Bevölkerung betreffend Prüfung einer Einheitsgemeinde Marbach erhalten.

Der Gemeinde- und Primarschulrat haben daher im Herbst 2022 beschlossen, die Bildung einer Einheitsgemeinde, das heisst eine Inkorporation der Primarschule Marbach in die Politische Gemeinde Marbach, gemeinsam zu prüfen und die Auswirkungen einer allfälligen Inkorporation zu evaluieren. Für die externe Prozessbegleitung wurde boostpublic GmbH, St. Gallen, beauftragt.

Die Arbeitsgruppe Einheitsgemeinde hat in Absprache mit allen Behördenmitgliedern der Politischen Gemeinde sowie der Schulgemeinde ein Behörden- und Schulführungsmodell entwickelt, welches sich an den spezifischen Gegebenheiten in Marbach orientiert. Im Wesentlichen präsentiert sich das Ergebnis wie folgt: Der Gemeinderat trägt die politische Verantwortung für die Schule. Die Schulratspräsidentin oder der Schulratspräsident ist Mitglied des Gemeinderates, wird ins Amt gewählt und hat den Vorsitz in einer Schulkommission. Diese Kommission führt die Schule strategisch und konzeptionell, sie ist in Schulsachen oberste Rechtsmittelinstanz der Gemeinde und beantragt dem Gemeinderat das Budget. Die Schulkommission besteht aus zwei bis vier weiteren Mitgliedern, welche vom Gemeinderat eingesetzt werden. Die Schulleitung, eine Vertretung der Lehrpersonen sowie die Schulverwalterin oder der Schulverwalter wirken in der Schulkommission beratend mit. Für die operative Führung des Schulbetriebs ist die Schulleitung verantwortlich. Sie ist den Lehrpersonen sowie den Mitarbeitenden der Spielgruppe und des Schülerhorts direkt vorgesetzt. Die Schulverwaltung ist Teil der Gemeindeverwaltung und wird durch die Gemeindepräsidentin oder den Gemeindepräsidenten geführt. Die Führung kann delegiert werden. Das Team der Hauswartinnen und Hauswarte wird von einer, dem Gemeinderat unterstellten, neu zu gründenden Liegenschaftskommission geführt.

Der Schul- und Gemeinderat haben in den letzten Monaten Vor- und Nachteile einer Einheitsgemeinde intensiv geprüft. Beide Räte kommen zum Schluss, dass bei einer Einheitsgemeinde die positiven Aspekte überwiegen. Sie bringt eine Vereinfachung in den organisatorischen Strukturen mit sich und finanzielle Ressourcen können optimal genutzt werden. Die Schule bildet einen sehr wichtigen Bestandteil einer Gemeinde. Es ist deshalb wichtig, dass die Schule Teil der Gesamtpolitik der Gemeinde wird. Dies ermöglicht auch die Nutzung von Synergien z.B. im Bereich der Liegenschaften, Finanzverwaltung oder Informatik. Die Schule kann sich somit auf ihre Kernaufgaben konzentrieren. Der Schulrat beantragt daher den Schulbürgerinnen und Schulbürgern die Gemeinde Marbach ab 1. Januar 2025 als Einheitsgemeinde zu organisieren.

Die Inkorporationsvereinbarung samt Gutachten und Antrag wird anfangs 2024 in alle Haushaltungen versandt. Die Urnenabstimmung bezüglich der Einheitsgemeinde wird auf 3. März 2024 angesetzt. An der Informationsveranstaltung vom Mittwoch, 17. Januar 2024, 19.00 Uhr, in der Mehrzweckhalle Amtacker, stellen der Primarschul- und Gemeinderat das Gutachten vor und beantworten Fragen zur Einheitsgemeinde.

Gemeinderat Marbach