Bestattungsamt Marbach / SG (Schalter)
Das Bestattungsamt Marbach regelt:
alle organisatorischen Angelegenheiten beim Todesfall eines Gemeindeeinwohners. Man unterscheidet zwischen zwei Arten von Bestattungen: die Erdbestattung und die Feuerbestattung (Kremation). Aschenurnen der Feuerbestattung können auf dem Friedhof Marbach wahlweise in einem Urnengrab, in einem Erd- oder Urnengrab eines vorverstorbenen Angehörigen, in der Urnenwand, im Urnengrabfeld oder im Gemeinschaftsgrab (namenlos) beigesetzt werden.
Zur Anzeige eines Todesfalles wird der ärztliche Todesschein benötigt.
alle organisatorischen Angelegenheiten beim Todesfall eines Gemeindeeinwohners. Man unterscheidet zwischen zwei Arten von Bestattungen: die Erdbestattung und die Feuerbestattung (Kremation). Aschenurnen der Feuerbestattung können auf dem Friedhof Marbach wahlweise in einem Urnengrab, in einem Erd- oder Urnengrab eines vorverstorbenen Angehörigen, in der Urnenwand, im Urnengrabfeld oder im Gemeinschaftsgrab (namenlos) beigesetzt werden.
Zur Anzeige eines Todesfalles wird der ärztliche Todesschein benötigt.
Kontakt
Bestattungsamt Marbach / SG (Schalter)Obergasse 4
9437 Marbach SG
Tel. 071 775 81 91
Fax 071 775 81 99
anita.schick@marbach.ch