Kindes- und Erwachsenenschutzbehörde (KESB) Rheintal
Für die zwölf Gemeinden Altstätten, Au, Balgach, Berneck, Diepoldsau, Eichberg, Marbach, Oberriet, Rebstein, Rüthi, St. Margrethen und Widnau ist die Kindes- und Erwachsenenschutzbehörde (KESB) Rheintal zuständig in sämtlichen Belangen des Kindes- und Erwachsenenschutzes. Die KES-Behörde prüft und entscheidet über die Errichtung von Massnahmen zum Schutz von Kindern und Erwachsenen.
Massnahmen Kindesschutz und Erwachsenenschutz
- Anordnen von Kindesschutzmassnahmen (Erziehungsaufsicht oder Erziehungsbeistandschaft, Fremdplatzierung, Entzug der elterlichen Sorge und Bevormundung)
- Schutz von gefährdetem Kindesvermögen (Überwachung oder Entzug der elterlichen Kindesvermögensverwaltung, Sicherstellung des Kindesvermögens, Verwaltungsbeistandschaft)
- Anordnen von Erwachsenenschutzmassnahmen
Kindes- und Erwachsenenschutzbehörde (KESB)
Rathausplatz 2
9450 Altstätten
Telefon: 071 757 72 80
E-Mail: info@kesb-rheintal.ch
Kontakt und Organisation - KESB St.GallenExterner Link wird in einem neuen Fenster geöffnet.