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Kindes- und Erwachsenenschutzbehörde (KESB) Rheintal

Für die zwölf Gemeinden Altstätten, Au, Balgach, Berneck, Diepoldsau, Eichberg, Marbach, Oberriet, Rebstein, Rüthi, St. Margrethen und Widnau ist die Kindes- und Erwachsenenschutzbehörde (KESB) Rheintal zuständig in sämtlichen Belangen des Kindes- und Erwachsenenschutzes. Die KES-Behörde prüft und entscheidet über die Errichtung von Massnahmen zum Schutz von Kindern und Erwachsenen.

Massnahmen Kindesschutz und Erwachsenenschutz

  • Anordnen von Kindesschutzmassnahmen (Erziehungsaufsicht oder Erziehungsbeistandschaft, Fremdplatzierung, Entzug der elterlichen Sorge und Bevormundung)
  • Schutz von gefährdetem Kindesvermögen (Überwachung oder Entzug der elterlichen Kindesvermögensverwaltung, Sicherstellung des Kindesvermögens, Verwaltungsbeistandschaft)
  • Anordnen von Erwachsenenschutzmassnahmen

 

Kindes- und Erwachsenenschutzbehörde (KESB)
Rathausplatz 2
9450 Altstätten

Telefon: 071 757 72 80

E-Mail: info@kesb-rheintal.ch

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