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Einbürgerungsverfahren

Sie wollen als Schweizer Bürgerin oder Bürger das Bürgerrecht von Marbach erhalten? Oder besitzen sie eine ausländische Staatsangehörigkeit und möchten das Schweizer Bürgerrecht erwerben?

Der Ablauf des Einbürgerungsverfahrens hängt von Ihrer persönlichen Situation ab. Zuständig ist die kantonale Gesetzgebung.

Wir informieren Sie gerne über die für sie massgebenden Anforderungen und Bedingungen sowie über die Höhe der Einbürgerungsgebühren. Für die Einreichung des bei uns erhältlichen Gesuchformulars benötigen Sie ausserdem mindestens folgende Unterlagen:

  1. Geburtsscheine
  2. Ehescheine evt. Familienbüchlein oder Familienschein
  3. Wohnsitzzeugnisse
  4. Fotokopie Ausländerausweis und Reisepass
  5. Auszug aus dem Zentralstrafregister
  6. Auszug aus dem Betreibungsregister über die letzten 3 Jahre

Die Dauer des Einbürgerungsverfahrens hängt wiederum von Ihrer persönlichen Situation und dem entsprechenden Verfahren ab.

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