Einbürgerungsverfahren
Sie wollen als Schweizer Bürgerin oder Bürger das Bürgerrecht von Marbach erhalten? Oder besitzen sie eine ausländische Staatsangehörigkeit und möchten das Schweizer Bürgerrecht erwerben?
Der Ablauf des Einbürgerungsverfahrens hängt von Ihrer persönlichen Situation ab. Zuständig ist die kantonale Gesetzgebung. Informationen zum Einbürgerungsverfahren (erleichterte Einbürgerung und ordentliche Einbürgerung) sowie aktuelle Links finden Sie beim Kantonalen Amt für Bürgerrecht und Zivilstand.
Die Dauer des Einbürgerungsverfahrens hängt wiederum von Ihrer persönlichen Situation und dem entsprechenden Verfahren ab.
Zugehörige Objekte
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Name | Telefon | Kontakt |
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Gemeinderatskanzlei Marbach / SG | 071 775 81 90 | gianna.fiorelli@marbach.ch |