Anzeige eines Todesfalls
Todesfälle sind innert 2 Tagen beim Zivilstandsamt des Sterbeortes anzuzeigen.

  • Bei Todesfällen im Spital/Heim wird die Todesmeldung zusammen mit dem ärztlichen Todesschein direkt dem Zivilstandsamt Rheintal zugestellt.
  • Haben Sie den Tod einer zu Hause in Altstätten verstorbenen Person anzuzeigen, melden Sie sich bitte beim Zivilstandsamt Rheintal in Altstätten. Dort ist auch das Bestattungsamt angegliedert.
  • Ansonsten wenden Sie sich bitte an das Bestattungsamt des Wohnortes der verstorbenen Person.


Bringen Sie wenn möglich bitte folgende Dokumente mit:

  • Identitätskarte oder Reisepass
  • Ärztlicher Todesschein
  • Familienausweis/Familienbüchlein
  • Reisepass und Ausländerausweis, Geburtsurkunde, Heiratsurkunde, Scheidungsurteil (bei ausländischen Staatsangehörigen)


Bestattung
Zuständig für die Organisation der Bestattung ist das Bestattungsamt des Wohnortes der verstorbenen Person. Nehmen Sie bitte mit dem entsprechenden Bestattungsamt Kontakt auf und teilen Sie den Todesfall mit.

 

Gemeinde Au Gemeinde Rebstein
Gemeinde Berneck Gemeinde Marbach
Gemeinde Widnau Gemeinde Eichberg
Gemeinde Diepoldsau Gemeinde Oberriet
Gemeinde Balgach Gemeinde Rüthi
Stadt Altstätten  


Auszug aus dem Todesregister
Angehörige können beim Zivilstandsamt Rheintal jederzeit einen Auszug aus dem Todesregister (CIEC-Formular, international) bestellen; siehe Online-Dienste.

 

Zugehörige Objekte