Alimentenbevorschussung / Inkassohilfe
Die Sozialen Dienste Oberes Rheintal unterstützen den obhutsberechtigten Elternteil, das mündige Kind und den geschiedenen Ehegatten beim Einfordern der Unterhaltsbeiträge. Es orientiert über die rechtlichen Möglichkeiten und schöpft diese gegebenenfalls im Interesse der Anspruchsberechtigten aus.
Kinderzulagen und Unterhaltsbeiträge für den alleinerziehenden Elternteil werden nicht bevorschusst.
Für nicht bevorschusste Unterhaltsbeiträge sowie Kinderzulagen kann das Alimenteninkasso (unentgeltliche Inkassohilfe) beansprucht werden.
Adresse:
Soziale Dienste Oberes Rheintal
Rorschacherstrasse 1
Postfach
9450 Altstätten
Tel. 058 255 83 83 / info@sdor.ch
Zugehörige Objekte
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