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Generelle Informationen

Alle Gemeinderesultate von kantonalen und eidgenössischen Abstimmungen sind nur Teilresultate. Die gesamten Resultate des Kantons finden Sie unter der Homepage des Kantons St. Gallen und des Bundes.

Kontakt

Gemeinderatskanzlei Marbach, gianna.fiorelli@marbach.ch

Urne Öffnungszeiten

jeweils am Abstimmungssonntag, von 10.30 - 11.30 Uhr

Urnenstandort

Gemeindehaus, Obergasse 4, 9437 Marbach

Voraussetzungen

Jede Person, die einen gültigen Stimmausweis hat, ist zum Abstimmen berechtigt.
Falls Sie den Stimmausweis verloren haben:
Fehlende Stimmausweise können jeweils während den Bürozeiten bis zum Freitag vor der Abstimmung auf der Gemeinderatskanzlei abgeholt oder bestellt werden.

Brieflich abstimmen

Was ist zu beachten?
  1. Die briefliche Stimmabgabe ist ab Erhalt des Stimmaterials möglich.
  2. Legen Sie die ausgefüllten Stimm- oder Wahlzettel in das Stimmkuvert "Stimm-/Wahlzettel" und kleben dieses zu.
  3. Unterschreiben Sie den Stimmausweis im entsprechenden Feld und legen ihn zusammen mit dem Stimmkuvert in das Antwortkuvert, so dass im Fenster die Anschrift des Stimmregisterbüros erscheint.
  4. Sie können das Antwortkuvert per Post schicken, beim Gemeindehaus einwerfen oder während der Bürostunden auf der Gemeinde abgeben. Der Brief muss spätestens bis am Abstimmungssonntag um 11.30 Uhr beim Stimmbüro sein.

Die briefliche Stimmabgabe ist ungültig wenn:
  • die Unterschrift auf dem Stimmausweis fehlt
  • die Stimm-/Wahlzettel nicht in einem separaten Kuvert verschlossen sind