Heimatausweis
Begründen Sie in einer Gemeinde, die nicht Ihre Wohngemeinde ist, eine Nebenniederlassung (z.B. bei Wochenaufenthalt), so müssen Sie den Heimatausweis auf jener Gemeindeverwaltung abgeben. Der Heimatausweis wird von der Gemeinde ausgestellt, bei welcher der Heimatschein hinterlegt ist (Wohngemeinde).
Dieses Dokument erhalten Sie gegen Gebühr auf der Gemeindeverwaltung.
Preis: 10 Fr.
Online-Dienste
Mit der Nutzung des Internetangebots anerkennen Sie stillschweigend die geltenden
Nutzungsbedingungen.