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Hecken und Sträucher zurückschneiden - Für mehr Sicherheit für alle

17. April 2024

Damit die Strassen für alle Verkehrsteilnehmer übersichtlich bleiben, bittet die Gemeinde Marbach Eigentümerinnen und Eigentümer Hecken und Sträucher zurückzuschneiden.

Der regelmässige Schnitt von überragenden und sichtbehindernden Ästen und Sträuchern am Strassenrand erlaubt Fussgängern, Autofahrern und Velofahrern, die Strasse gut zu überblicken und mögliche Gefahren frühzeitig zu erkennen. Der jährliche Rückschnitt pflegt Bäume und Hecken und schützt vor rechtlichen Problemen: Grundeigentümerinnen und -eigentümer können bei Schäden oder Unfällen durch Sichtbehinderungen durch Pflanzen verantwortlich gemacht werden. Ebenso dürfen Nachbarn überragende Äste und eindringende Wurzeln kappen, wenn sie ihr Eigentum schädigen und auf ihren Einwand hin nicht binnen nützlicher Frist gestutzt werden.

Für Lebhäge, Zierbäume und Sträucher bis 1.8 Meter Höhe gilt ein gesetzlicher Strassenabstand von 60 Zentimetern. Ebenso sind die Sichtwinkel zu beachten. Sämtliche Informationen zu vorgeschriebenen Abständen und dem Rückschnitt von Pflanzen zeigt das Merkblatt «Abstände Strassen, Mauern und Pflanzen - Merkblatt»:

Merkblatt

Der Gemeinderat dankt allen Hauseigentümerinnen und -eigentümern, dass sie ihre Hecken und Sträucher am Strassenrand auf die Mindestabstände prüfen und bei Bedarf zurückschneiden.

 

 

Hecken und Sträucher