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Asylwesen

Die kantonale Verordnung über die Aufnahme von Asylsuchenden regelt den Vollzug der eidgenössischen Asylgesetzgebung im Bereich der Betreuung von Asylsuchenden, stellt die Zuständigkeit klar und beschreibt das Zuweisungsverfahren an die Gemeinden.

Die Gemeinden sind verpflichtet, gemäss einem speziellen Verteilschlüssel Asylsuchende unterzubringen und zu betreuen. In Marbach sind die Asylsuchenden in verschiedenen Liegenschaften bzw. Wohnungen untergebracht.

Ab 1. Januar 2011 werden die Asylsuchenden von der REPAS Rheintal, Balgacherstrasse 206, 9435 Heerbrugg, betreut. (Tel. 071 722 28 25)

Die beauftragte Firma untersteht bezüglich der durch Vertrag übertragenen Aufgaben der Aufsicht des Leiters des Sozialamtes.

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