Bauanzeige und Anzeige nach Enteignungsgesetz Politische Gemeinde Marbach
Koordiniertes Verfahren nach dem Planungs- und Baugesetz (sGS 731.1) und nach dem Enteignungsgesetz (sGS 735.1)
Bauherrschaft
Politische Gemeinde Marbach, Obergasse 4, 9437 Marbach
Grundstücke
Nrn.165,166,188,229,250,251,442,254,259,260,273,237,274,444,462,282,338,288
Bauvorhaben
Neubau Kanalisationsleitung Riet (mit Pumpwerk Roosen, diverse Pumpschächte,
Druckleitungen, Unterquerungen SBB und Länderenaach)
Projektverfasser
Wälli Ingenieure AG, Auerstrasse 23, 9435 Heerbrugg
Planauflage
Das Baugesuch und die weiteren Unterlagen können bei der Gemeinderatskanzlei eingesehen werden vom 7. Oktober 2024 bis und 5. November 2024.
Sämtliche Anstösser und die von der Durchleitung betroffenen Grundeigentümerinnen und Grundeigentümer erhalten eine persönliche Anzeige mit Situationsplan.
Hiermit erfolgt die öffentliche Auflage für den Bau der Anlagen ausserhalb der Bauzone. Gleichzeitig wird das Verfahren nach Enteignungsgesetz für die dinglichen Rechte (Durchleitungsrecht, Pumpschächte) eingeleitet.
Im Sinne von Art. 24 des kant. Enteignungsgesetzes (sGS 735.1) werden die Grundeigen-tümer ersucht, die an ihren Grundstücken berechtigten Dritten (z.B. Mieter, Pächter, Nutzniesser), in deren Rechte durch die Bodenbeanspruchung eingegriffen wird, zu benachrichtigen, soweit diese Rechte nicht aus dem Grundbuch ersichtlich sind.
Mit den Grundeigentümern werden die Verhandlungen über den Erwerb der Durchleitungs-rechte nach Vorliegen der rechtskräftigen Baubewilligung geführt.
Einsprachen sind innert der Planauflagefrist schriftlich und begründet dem Gemeinderat einzureichen. Zur Einsprache ist berechtigt, wer ein eigenes schutzwürdiges Interesse dartut.