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Grundbuchgeschäfte

Das Grundbuchamt bietet verschiedene Dienstleistungen an:

Handänderung

Die meisten Eigentumsübertragungen bedürfen der öffentlichen Beurkundung. Das Grundbuchamt bereitet die Verträge für sämtliche Handänderungen vor, sei es ein Kauf, ein Erbgang, eine Erbteilung, eine Schenkung oder ein Tausch.

Für die Vertragsvorbereitung werden diverse Angaben benötigt, bitte kontaktieren Sie den Grundbuchverwalter oder seinen Stellvertreter bzw. seine Stellvertreterin - wir beraten Sie gerne.

Grundpfandrechte/ Hypotheken

Wenn Banken oder Versicherungen einen Grundstückkauf mitfinanzieren, dient die Liegenschaft als Sicherheit für ihre Darlehen. Die Geldinstitute erstellen den Pfandvertrag und stellen diesen direkt dem Grundbuchamt zu, das gestützt darauf den Schuldbrief und die Grundpfandversicherung erstellt. Die Grundpfandrechte werden nach der öffentlichen Beurkundung des Vertrages im Grundbuch eingetragen.

Dienstbarkeit

Mit dem Eintrag einer Dienstbarkeit erhalten privatrechtliche Vereinbarungen zwischen dem Grundeigentümer und einem Dritten, Wirkung gegenüber jedermann, d.h. sie gelten auch nach einem allfälligen Verkauf des belasteten Grundstückes. Der Inhalt von Dienstbarkeiten sind beispielsweise:

  1. Fuss- und Fahrwegrechte
  2. Mitbenützungsrechte
  3. Durchleitungsrechte
  4. Nutzniessungsrecht
  5. Wohnrecht
Wir beraten Sie gerne und erstellen Ihnen den gewünschten Entwurf des Vertrages. 

Vormerkungen

Vormerkungen bewirken analog der Dienstbarkeit, dass privatrechtliche Abmachungen Wirkung gegenüber jedermann entfaltet. Im Gegensatz zur Dienstbarkeit betreffen Vormerkungen persönliche Rechte, die nicht das Eigentumsrecht an der Liegenschaft tangieren.

Vormerkungen sind beispielsweise:

  1. Kaufrecht
  2. Vorkaufsrechte
  3. Rückkaufsrechte
  4. Mietverträge
Persönliche Rechte sind nur vormerkbar, wenn das Gesetz dies vorsieht.

Zugehörige Objekte

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