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Sozialhilfe

Einwohnerinnen und Einwohner in einer finanziellen Notlage können sich an das Sozialamt wenden. Das Sozialamt leistet nach Massgabe des Sozialhilfegesetzes die notwendige Hilfe.

Wer für seinen Lebensunterhalt und den seiner Familienangehörigen mit gleichem Wohnsitz nicht hinreichend oder rechtzeitig aus eigenen Mitteln aufzukommen vermag, hat Anspruch auf finanzielle Sozialhilfe. Die Gewährleistung des Rechts auf Existenzsicherung bildet die Grundlage der Sozialhilfe.

Das Sozialamt berät die betroffenen Personen und hilft in Notsituationen zu überbrücken. Die Mitwirkungspflicht aller Beteiligten ist Voraussetzung.

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