Mofalösung Ab 1.1.2013 erfolgt die Einlösung der Motorfahrräder gestützt auf den Entscheid des Kantonsrates durch das Strassenverkehrsamt.
Was ändert; was nicht::
- Der Umgang mit Schildern, Vignetten und Fahrzeugausweis bleibt gleich.
- Die technische Prüfung des Mofas muss weiterhin durch einen autorisierten Händler erfolgen.
- NEU: Schilder, Vignette und Fahrzeugausweise sind beim Strassenverkehrsamt (StVA) zu beziehen (nicht mehr bei der Gemeinde)
- NEU: Die Einlösedaten (Fahrzeug, Halter) können auch mittels einer eGov-Lösung ans StVA übermittelt werden (www.stva.sg.ch)
- NEU: Steuern und Gebühren werden vom StVA eingezogen.
Spezielles im Jahr 2013 Für die Einlösung 2013 müssen
alle Mofa-Fahrzeugausweise an das StVA SG eingesandt werden!! (auch bei Vignettenverlängerung). Das StVA SG stellt erstmalig neue und korrigierte Mofa-Fahrzeugausweise aus (kostenlos).