Referendumsvorlage
(fakultatives Referendum nach Art. 14 Gemeindeordnung Marbach)
Gegenstand
Vereinbarung über die gemeinsame Führung des Betreibungsamtes
mit der Politischen Gemeinde Rebstein
gemäss Beschluss des Gemeinderates Marbach vom 17.08.2020
Referendumsfrist
4. Januar 2021 bis 12. Februar 2021
Öffentliche Auflage
Gemeinderatskanzlei Marbach
Quorum für das Zustandekommen eines Referendumsbegehrens
141 Unterschriften
Ein allfälliges Referendumsbegehren ist vor Ablauf der Referendumsfrist dem Gemeinderat einzureichen. Das Referendumsbegehren muss eindeutig abgefasst sein und darf keine Bedingungen enthalten (Art. 19 Abs. 1 RIG). Die Referendumsvorlage kann bei der Gemeinderatskanzlei bezogen werden.
Politische Gemeinden Marbach
Der Gemeinderat
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