POLITISCHE GEMEINDE MARBACH SG
POLITISCHE GEMEINDE REBSTEIN SG
Die Gemeinderäte legen in Anwendung von Art. 41 des kant. Strassengesetzes (sGS 732.1) ein Strassenbauprojekt mit folgendem Inhalt auf:
Teilweise Aufhebung und Neuklassierung Entenbadstrasse Marbach
(Gemeindestrasse 3. Klasse, Nr. 62)
ab Gemeindegrenze Rebstein entlang des Grundstücks Nr. 269 bis zur Fliegenmadstrasse
Ausbau und teilweise Umklassierung Fliegenmadstrasse Marbach
(Gemeindestrasse 3. Klasse in Gemeindestrasse 2. Klasse, Nr. 66)
ab Grundstück Nr. 277 bis zur Gemeindegrenze Rebstein
Aufhebung Birkenaustrasse Rebstein
(Gemeindestrasse 3. Klasse, Nr. 210)
ab der Rietstrasse bis zur Gemeindegrenze Marbach
Ausbau und teilweise Umklassierung Kellermadstrasse Rebstein
(Gemeindestrasse 3. Klasse in Gemeindestrasse 2. Klasse, Nr. 239)
ab der Rietstrasse bis zur Gemeindegrenze Marbach
Ausbau der Rietstrasse Rebstein
(Gemeindestrasse 1. Klasse, Nr. 6)
durch Ergänzung mit einem Gehweg entlang der Grundstücke Nr. 224, 313, 301)
Beschluss des Gemeinderates Marbach vom 18. März 2020
Beschluss des Gemeinderates Rebstein vom 24. März 2020
Auflageort: Rathaus Marbach, Gemeinderatskanzlei
Rathaus Rebstein, Gemeinderatskanzlei
Auflagefrist: 22. Mai 2020 bis 22. Juni 2020
Die Linienführung ist im Gelände abgesteckt. Wer private, aus dem Grundbuch ersichtliche Rechte abtreten muss, erhält eine persönliche Anzeige. Einsprachen gegen das Bauprojekt, gegen die Zulässigkeit der Enteignung und gegen die Einteilung der Strassen und Wege sind innert der Auflagefrist dem Gemeinderat Marbach oder dem Gemeinderat Rebstein schriftlich und begründet zuzustellen. Zur Einsprache ist befugt, wer ein eigenes schutzwürdiges Interesse dartut (Art. 45 Abs. 1 VRP).
Marbach, 18. Mai 2020 DIE GEMEINDERÄTE
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