(Art. 6 Abs. 1 Gemeindegesetz (sGS 151.1; abgekürzt GG))
Nachdem innert der Referendumsfrist vom 19. März bis 27. April 2020 kein Referendumsbegehren eingegangen ist und die Referendumsfrist somit unbenutzt verlaufen ist, hat der Gemeinderatsbeschluss der Politischen Gemeinde Marbach über die Aufhebung des kommunalen Hundereglements Rechtsgültigkeit erlangt.
Das kommunalen Hundereglement der Politischen Gemeinde Marbach wird rückwirkend per 1. Januar 2020 aufgehoben.
Der Gemeinderat
18. Mai 2020
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